AGB

Prolightrent - Konditionen

1. Preisgestaltung

Die Vermietung aller Geräte und Gegenstände erfolgt auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Alle darin genannten Preise verstehen sich zzgl. 5% Versicherungsprämie des Netto-Rentpreises sowie zzgl. der bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer

Der ausgewiesene Mietpreis gilt für jeweils 24 Stunden als kleinste Berechnungseinheit. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keiner Mietpreisminderung.

prolightrent gewährt dem Kunden Staffelpreise. Bitte erfragen Sie die Konditionen.

Wochenendtarif = Freitag ab 15.00 Uhr bis Montag 9.30 Uhr = 1,5 Tage.

Der Mietpreis gilt ab / an Geschäftsräume Ruhrstr. 88.

2. Abholung und Anlieferung

Sämtliche Geräte werden dem Kunden ab Geschäftsstelle bereitgestellt. Für Abholung und Anlieferung ist der Kunde verantwortlich. Er trägt daher das Transportrisiko. Auf Wunsch des Kunden organisiert prolightrent Transport oder Versand. Transport- und Versandkosten jeglicher Art trägt der Kunde. Sie werden ihm nach Aufwand gesondert berechnet.

3. Mietzeit

Als Mietzeit gelten Tag und Stunde der vereinbarten Bereitstellung, spätestens jedoch der Zeitpunkt der Abholung und der Zeitpunkt der Rücklieferung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung. Auslieferung vor 16.00 Uhr und Rücklieferung nach 9.30 Uhr gelten als 24 Stunden Mietzeit.

Kürzungen oder Verlängerungen der Mietzeit sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden

4. Versicherung

Der Kunde trägt ab Übergabe das Risiko des Verlustes (Diebstahl) und haftet für Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschädigungen. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz unter risikobehafteten Umständen (z.B. Aufnahmen in der Luft, im Wasser oder im Gebirge), ist der Kunde verpflichtet, dies prolightrent vor Anmietung mitzuteilen und eine zusätzliche Risikoversicherung nachzuweisen, da die Pauschale von 5% Versicherungsprämie derartige Risiken nicht einschließt.

Pro Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 350,00.

prolightrent weist den Kunden darauf hin, dass Blitzgeneratoren nur mit Progas2 und nur an von uns als unbedenklich eingestuften, spannungsstabilisierten Notstromgeneratoren betrieben werden dürfen. Überspannungsschäden sind von der Versicherung ausgenommen. Durch Feuchtigkeit entstandene Schäden sind ebenfalls nicht versichert.

5. Haftung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sich mit der Übernahme der Rentgegenstände davon zu überzeugen, dass diese vollständig sind und vertragsgemäß funktionieren. Alle erkennbaren Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gilt der Rentgegenstand als mängelfrei übernommen.

Der Kunde haftet ohne Verschulden für Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen an den Rentobjekten. Gleiches gilt für Folgeschäden aus dem Gebrauch der Rentobjekte.

Der Kunde haftet für seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Personen ohne Rücksicht auf deren Verschulden. Alle während der Mietzeit notwendig werdenden Reparaturen an den Mietobjekten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese von prolightrent in Auftrag gegeben wurden.

Prolightrent haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen und/oder Ausfällen an den Geräten entstehen. Der Kunde ist bei verspäteter bzw. nicht rechtzeitiger Mängelanzeige weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit, noch zur Mietminderung berechtigt.

6. Zahlungskonditionen

Sämtliche Rechnungen sind mit Rückgabe der Rentobjekte fällig und zahlbar. Der Kunde gestattet den Einzug per Lastschrift/Abbuchung nach Vereinbarung. Zahlungsstundungen bedürfen besonderer Absprachen und schriftlicher Bestätigung. Der Kunde erkennt an, dass mit dem 31. Tag nach Rechnungsdatum Verzug eintritt und prolightrent gem. § 288 Abs. 2 BGB berechtigt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

prolightrent ist berechtigt, bei Abholung der Rentobjekte eine Kaution in Höhe des Verkehrswertes der Geräte zu verlangen.

7. Gerichtstand / Erfüllungsort

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg als vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.05.2014